Sind wir in einer Behandlung, dann möchten wir diese nicht unterbrechen. Persönlich am Tresen oder am Telefon erreichen Sie uns in der Regel zur vollen und halben Stunde, gehen wir nicht ans Telefon, dann sprechen Sie uns gern eine Nachricht auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück. Ihre Termine werden nach Möglichkeit immer bei der gleichen Kollegin oder Kollegen eintragen. Durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung kann jedoch ein Wechsel der Therapeutin oder des Therapeuten nötig werden.
Bitte sagen Sie uns einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher ab. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wechseln müssen, werden wir uns um einen Ersatzpatienten bemühen. Falls wir Ihren Termin nicht neu belegen können oder wenn Sie ohne Abmeldung fehlen, müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe des Kassensatzes berechnen. Sie erhalten dann einen neuen Termin dafür.
Hier muss die Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Krankenkassen berechnen Ihnen als Versicherten einen Eigenanteil von 10 Prozent an den Kosten der Therapie. Wir als Praxis sind verpflichtet, diesen von unseren Patienten einzuziehen. Hinzu kommen 10 Euro allgemeine Rezeptgebühr.
Ob Sie evtl. von der Zuzahlungspflicht befreit werden können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Unsere therapeutischen Leistungen können Sie auch ohne kassenärztliche Verordnung erhalten.
Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Sie erhalten nach Ende der Behandlung Ihr Rezept sowie eine Rechnung, um beides bei der Versicherung einzureichen. Die Preise unserer Leistungen liegen in allen Fällen innerhalb der empfohlenen Regelsätze für Privatpatienten. Diese werden abhängig von Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung erstattet. Um Fragen zur Erstattung zu klären, nennen wir Ihnen unsere Sätze zu Beginn Ihrer Behandlung und schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.